CLEMENS.SCHEURING.STEINGEN.WIESE

Zur neuen Version von TVöD context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.

Update-Informationen TVöD context

Stand: 158. Ergänzung, August 2025

  • Aktualisierung des TV-Ärzte/VKA
    Die 158. Ergänzungslieferung zum TVöD widmet sich schwerpunktmäßig den Änderungen des TV-Ärzte/VKA durch den Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 13.1.2025, der mit seinem vollen Wortlaut – wie auch der begleitende Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TVÜ-Ärzte/VKA – im Teil X/20 bzw. X/32 des Werkes abgedruckt ist. So werden die Änderungen in den Normtext im Teil Ib/1 des Werkes eingearbeitet, und es wird bereits die Kommentierung der §§ 1, 4, 9, 10, 11 und 12 TV-Ärzte/VKA im Teil IIa des Werkes an die Änderungen angepasst. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags auf 20 v.H. und dessen Zahlung bereits ab 20 Uhr, ferner die Anhebung des Samstagszuschlags auf 20 v.H. und der monatlichen Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit auf letztlich einheitlich 315 Euro sowie weitere Verbesserungen für die Ärzte bei den Regelungen zur Dienstplanaufstellung. Die Änderungen beim Zusatzurlaub in § 28 TV-Ärzte/VKA, die erst am 1.1.2026 in Kraft treten, werden in der 159. Ergänzungslieferung ausführlich erläutert.
  • Neue Arbeitsvertragsmuster
    Mit Rdschr. vom 27.5.2025 hat die VKA die Arbeitsvertragsmuster für geringfügig kurzfristig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, ferner für Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet gem. § 33 Abs. 5 TVöD durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt werden, und für einen Änderungsvertrag zur Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt gem. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI redaktionell angepasst und zusammen mit einem geänderten Musterformular für die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz neu bekannt gemacht. Die Abdrucke im Anhang zu § 2 TVöD wurden entsprechend aktualisiert.
  • Private Telefon-, Smartphone- und Internetnutzung
    In den Vorbemerkungen vor § 3 TVöD sind die Ausführungen zur privaten Telefon-, Smartphone- und Internetnutzung sowie zum Radiohören im Dienst komplett überarbeitet worden.
  • Vorliegen von Bereitschaftszeiten
    In der Kommentierung zu § 9 TVöD werden unter Auswertung des Urteils des BAG vom 4.7.2024 – 6 AZR 200/23 –, das sich mit dem Verlangen eines Schulhausmeisters nach vollständiger Bezahlung seiner gesamten Arbeitszeit befasst, die Voraussetzungen für das Vorliegen von Bereitschaftszeiten präzisiert. Das Urteil geht insbesondere auf die jeweiligen Darlegungs- und Beweislasten bei Aufgabenprofilen ein, in denen typischerweise Bereitschaftszeiten anfallen.
  • Freistellungen für den Studiengang Verwaltungsmanagement
    Bereits mit Rdschr. vom 25.10.2017 hatte das BMI den Tarifbeschäftigten die Teilnahme an dem Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ in Form des Fernstudiengangs eröffnet und hierfür außertarifliche Arbeitsbefreiung gewährt. Das wegen der Erstreckung auch auf Präsenzveranstaltungen neu gefasste Rdschr. vom 3.3.2025 ist (wieder) im Anhang 6 zu § 29 TVöD abgedruckt.
  • Grenzbeträge zu § 39 ATV bzw. § 38 ATV-K
    Die nach den Tariferhöhungen zum 1.4.2025 und 1.5.2026 maßgeblichen neuen Grenzbeträge zu § 39 ATV bzw. § 38 ATV-K finden sich bereits im Teil VI/3 des Werkes. Im Übrigen werden die aufgrund der Tarifeinigung vom 6.4.2025 abgeschlossenen Änderungstarifverträge, die erst nach Redaktionsschluss dieser 158. Ergänzungslieferung veröffentlicht wurden, mit der 159. Ergänzungslieferung in das Werk eingearbeitet werden.

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 24.09.2025 zur Verfügung.

Die Bearbeiter des Kommentars:

  • Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
  • Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein

www.edition-moll.de

News, Vorschriften, Rechtsprechung
zum öffentlichen Dienst- und Arbeitsrecht