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Zur neuen Version von TVöD context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.
Update-Informationen TVöD context
Stand: 165. Ergänzung, Mai 2026
- Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Die 165. Ergänzungslieferung zum TVöD widmet sich schwerpunktmäßig dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), abgedruckt im Teil VIII des Werkes. Hier wird der Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 6.4.2025 in den Normtext eingearbeitet und die Kommentierung bis einschließlich § 10 TV-V an die Änderungen angepasst. Dies schließt die Aufnahme neuer Erläuterungen zu dem neu vereinbarten § 6a TV-V (Alternative Anreize) und zu dem ebenfalls neuen § 8 Abs. 1a TV-V (erhöhte wöchentliche Arbeitszeit) ein. Bei dieser Gelegenheit wurde im Anhang zu § 2 TV-V die Bekanntgabe neuer Vertragsmuster im Anwendungsbereich des TV-V gemäß dem Rdschr. der VKA vom 29.9.2025 berücksichtigt. - Rechtsprechung zu allgemeinen Vorschriften des Arbeitsvertragsrechts
Ferner enthält die 165. Ergänzungslieferung eine Auswertung der jüngeren Rechtsprechung z.B. zur Stellenbesetzung, zu den Anzeige- und Auskunftspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit gemäß §§ 164, 165 SGB IX, zum Entgelttransparenzgesetz in Bezug auf das Vergleichsentgelt und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, hier insbesondere zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder der Religion oder zu offensichtlich nicht ernst gemeinten Bewerbungen. - Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei Übernahme von Auszubildenden
Neuere Urteile des BAG vom 5.12.2024 und vom 30.10.2025 haben die Bearbeiter zum Anlass genommen, bei § 2 TVöD die Ausführungen zur Länge der Probezeit im Verhältnis zur Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages zu aktualisieren und eine Empfehlung für die Praxis zu geben. Ferner haben sie Stellung zu der Frage genommen, ob der in § 2 Abs. 4 Satz 2 TVöD vereinbarte Wegfall der Probezeit bei Übernahme von Auszubildenden auch dann gilt, wenn es sich um Auszubildende aus dem Bereich Pflege handelt. Die Bearbeiter bejahen diese Frage, weisen aber auch darauf hin, dass die Übernahme ehemaliger Praktikanten oder dual Studierender nicht erfasst ist. - UmzugsTV des Bundes
Mit der Einarbeitung der Änderungstarifverträge Nrn. 12 bis 15 ist der im Teil VII/12 des Werkes abgedruckte UmzugsTV des Bundes vom 24.6.1996 wieder auf einen aktuellen Stand gebracht worden
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 29.06.2026 zur Verfügung.
Die Bearbeiter des Kommentars:
- Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
- Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
- Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein
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