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Zur neuen Version von TVöD context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.

Update-Informationen TVöD context

Stand: 156. Ergänzung, April 2025

  • Tarifeinigung vom 6.4.2025 und neue Tabellen ab 1.4.2025
    Aktuell zur Tarifeinigung vom 6.4.2025 zwischen Bund/VKA einerseits und den Gewerkschaften andererseits konnten dieser 156. Ergänzungslieferung zum TVöD neben dem Einigungstext noch erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen sowie die neuen, ab 1.4.2025 gültigen Entgelttabellen des TVöD für die Bereiche von Bund und VKA einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst und Pflege sowie für den Bereich des TV Versorgungsbetriebe (hier ab 1.6.2025) und für die Auszubildenen, dual Studierenden und Praktikanten beigelegt werden.
  • Änderungen im Nachweisgesetz
    Die 156. Ergänzungslieferung zum TVöD startet indes bei der Kommentierung zu § 2 TVöD mit der Berücksichtigung der Änderungen im Nachweisgesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 und der Überarbeitung der Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern von Bund und VKA.
  • Neue Arbeitsvertragsmuster
    Die zum 1.1.2025 erfolgten Änderungen beim Mindestlohn und im Bereich der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV gaben für die VKA Anlass, mit Rdschr. vom 13.1.2025 die veröffentlichten Arbeitsvertragsmuster für Arbeit auf Abruf und für geringfügig Beschäftigte einschl. der besonderen Muster für Musikschullehrkräfte zu aktualisieren. Die neuen Muster sind wieder im Anhang zu § 2 TVöD abgedruckt.
  • Rundschreiben des BMI zu § 16 TVöD (Bund)
    Das BMI hat mit Rdschr. vom 30.5.2024 seine Anwendungshinweise zu § 16 TVöD neu bekannt gemacht. Die Aktualisierung erfolgte insbesondere, um die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung praxisgerecht abzubilden und die Möglichkeit zu schaffen, dass auch sog. Stufenrestlaufzeiten bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können. Hierzu wurden die Regelungen zur Anerkennung von förderlichen Zeiten übertariflich erweitert. Das Rundschreiben ist im Anhang 1 zu § 16 TVöD (Bund) abgedruckt und in die Erläuterungen des § 16 TVöD eingearbeitet.
  • Außertarifliche Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
    Das BMI hat sich mit Rdschr. vom 17.12.2024 unter Ablösung früherer Rundschreiben im Einvernehmen mit dem BMF damit einverstanden erklärt, als Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften die Möglichkeit der Zahlung einer außertariflichen monatlichen Fachkräftezulage von bis zu 1.500 Euro vorzusehen und/oder die übertarifliche Stufenvorweggewährung zu erlauben. Das Rdschr. vom 17.12.2024 ist in RNr. 174 zu § 16 TVöD (Bund) abgedruckt.
  • Kommentierung zu § 29 TVöD
    Bei § 29 TVöD wird hinsichtlich der Freistellungen nach dem Mutterschutzgesetz den durch das Mutterschutzanpassungsgesetz vom 24.2.2025 neu geschaffenen Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt Rechnung getragen sowie bei den Hinweisen zum Bundeseltengeld- und Elternzeitgesetz sowie zum Pflegezeitgesetz auf die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 für viele Verfahrensschritte erfolgte Ersetzung des strengen Schriftformerfordernisses durch die Textform des § 126b BGB eingegangen.
  • Entgeltordnung Bund und Entgeltordnung VKA
    Nachdem bereits mit der 155. Ergänzungslieferung zum TVöD nach Abschluss des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 24.10.2024 zum TV EntgO Bund der Einbau der Änderungen in den Normtext im Teil IIIa des Werkes erfolgen konnte, enthält die 156. Ergänzungslieferung erste Erläuterungen zu den Änderungen. So wird u.a. auf die Aussetzung des Akkreditierungserfordernisses in den §§ 7 und 8 TV EntgO Bund bis 31.12.2029 eingegangen, ferner bei den Ingenieuren auf die Öffnung für Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung in einem naturwissenschaftlichen Studiengang sowie auf den Wegfall der Spezialmerkmale für Reiniger.
    Bei dieser Gelegenheit ist eine Auswertung zahlreicher Urteile insbesondere der Landesarbeitsgerichte zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in den Entgeltordnungen von Bund und VKA erfolgt.
  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
    Nach der in der 154. Ergänzungslieferung erfolgten partiellen Neukommentierung der §§ 7 und 8 TVöD im Teil II/1 des Werkes hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen von Wechselschicht- und Schichtarbeit und des Anspruchs auf Wechselschicht- und Schichtzulagen sind die Ausführungen zu § 9 TV-V im Teil VIII/2 des Werkes entsprechend angeglichen worden.

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 30.05.2025 zur Verfügung.

Die Bearbeiter des Kommentars:

  • Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
  • Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein

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