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Zur neuen Version von TVöD context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.

Update-Informationen TVöD context

Stand: 153. Ergänzung, November 2024

  • Direktionsrecht und Arbeitszeit
    Die 153. Ergänzungslieferung zum TVöD befasst sich insbesondere mit Fragen zur Arbeitszeit und ihrer Bezahlung. Dazu gehören bei den §§ 2, 6 und 7 TVöD Ausführungen z.B. zur Bestimmung der Arbeitszeit und ihrer Lage durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts, zur Anordnung von Nachtarbeit im gesetzlichen und tariflichen Sinn und zur Mitbestimmung bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst und Überstunden.
  • Konkretisierung der Erläuterungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
    Eine partielle Überarbeitung der Kommentierung ist überdies in den Erläuterungen zu § 8 TVöD hinsichtlich der Ausführungen zum Vorliegen von Sonn- und Feiertagsarbeit und zur Steuerfreiheit derartiger Zuschläge erfolgt. Hier war einerseits auf die Abgrenzung der tariflichen zu der steuerrechtlichen Regelung einzugehen, die die Sonn- und Feiertagszuschläge auch für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages steuerfrei stellt, sofern die Schicht am Sonn- oder Feiertag begonnen hat. Andererseits konnte schon auf das Urteil des BAG vom 1.8.2024 – 6 AZR 38/24 – hingewiesen werden, wonach bei regionalen gesetzlichen Feiertagen, wie z. B. am 1. November (Allerheiligen), der zwar in Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Hessen ein gesetzlicher Feiertag ist, für die Gewährung von Feiertagszuschlägen nicht auf den Ort, an dem die Arbeitsleistung an dem jeweiligen Feiertag tatsächlich erbracht wurde (hier Hessen), sondern vielmehr auf den regelmäßigen Beschäftigungsort (hier Nordrhein-Westfalen) abzustellen ist. Die Bearbeiter geben auch schon Hinweise für den „umgekehrten Fall“.
  • Anwendung des § 8.1 TVöD-K/TVöD-B
    Zur Anwendung des § 8.1 TVöD-K bzw. TVöD-B aktualisieren die Bearbeiter in den Erläuterungen zu § 46 BT-K im Teil II/3.1 des Werkes ihre Hinweise zum Bereitschaftsdienstentgelt und zum Nachtzuschlag zum Bereitschaftsdienstentgelt einschl. der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.
  • Kommentierung zu § 29 TVöD
    Ein größerer Block der 153. Ergänzungslieferung betrifft die Kommentierung zu § 29 TVöD hinsichtlich der Aktualisierung der Erläuterungen zu den gesetzlichen Arbeitsbefreiungstatbeständen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. § 15 Berufsbildungsgesetz und nach den Bildungsfreistellungs- und Bildungsurlaubsgesetzen der Länder.
  • Entgeltgrenzen, Beitragssätze und Sachbezugswerte 2025
    Auf die ab 1.1.2025 geltenden Entgeltgrenzen, Beitragssätze und Sachbezugswerte wird im Anhang zu § 24 TVöD hingewiesen. Zu beachten ist, dass ab 1.1.2025 die bisherige Rechtskreistrennung in „West“ und „Ost“ aufgehoben ist, so dass in beiden Tarifgebieten einheitliche Werte gelten.
  • Bewertung von Personalunterkünften
    Die in den (nur im Tarifgebiet West geltenden) Tarifverträgen über die Bewertung von Personalunterkünften festgelegten Quadratmetersätze verändern sich entsprechend dem in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzten Wert für Wohnungen mit Heizung und Beleuchtung. Auf die ab 1.1.2025 maßgebenden neuen Werte wird im Teil VII/41 des Werkes eingegangen.

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 07.01.2025 zur Verfügung.

Die Bearbeiter des Kommentars:

  • Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
  • Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein

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