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Zur neuen Version von TV-L context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.

Update-Informationen TV-L context

Stand: 136. Ergänzung, Juli 2026

  • Tarifeinigung Ärzte vom 9.6.2026 und neue Tabellen ab 1.4.2026
    Aktuell zur Tarifeinigung vom 9.6.2026 zwischen der TdL einerseits und dem Marburger Bund andererseits für die Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte konnten dieser Ergänzungslieferung auf roten Vorblättern neben dem Einigungstext schon erste Hinweise der Bearbeiter zu den getroffenen Vereinbarungen sowie die neuen, ab 1.4.2026 bzw. 1.9.2027 gültigen Entgelttabellen beigelegt werden.
    Die Tabellenentgelte der Ärztinnen und Ärzte werden unter Verzicht auf etwaige Leermonate ab 1.4.2026 um 2,95 v.H. und ab 1.9.2027 um weitere 2,45 v.H. erhöht. Die Mindestlaufzeit für die Entgelte beträgt 28 Monate bis zum 31.7.2028.
    Strukturelle Verbesserungen wurden nicht vereinbart. Allerdings haben sich die TV-Parteien darauf verständigt, in einem neuen Absatz 5 des § 39 TV-Ärzte die Verpflichtung zu verankern, ab dem 1.6.2027 Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Tarifrechts aufzunehmen.
  • Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum TV-L vom 14.2.2026
    Schwerpunkt der 136. Ergänzungslieferung zum TV-L hingegen ist die Umsetzung der in der Tarifrunde 2025/2026 vereinbarten und im Juli 2026 geeinten Änderungstarifverträge vom 14.2.2026. Dies betrifft insbesondere den Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum TV-L vom 14.2.2026, der komplett in den Normtext eingearbeitet ist und weitgehend auch schon in der Kommentierung des TV-L seine Umsetzung erfährt; so u.a. bei
    1. § 6 (Reduzierung der Wochenarbeitszeit an den Ost-Unikliniken mit Ausnahme der Ärztinnen und Ärzte)
    2. § 8 (Erhöhung der Schicht-/Wechselschichtzulage)
    3. § 19 (Erhöhung der Lohnzuschläge und Taucherzulagen)
    4. § 21 (Erhöhungssätze für unständige Entgeltbestandteile)
    5. § 39 (Kündigungstermin für die Tabellenentgelte)
    6. § 43 (Erhöhung der Wechselschichtzulage bei nichtärztlichen Beschäftigten in Krankenhäusern)
    7. § 51 (Erhöhung der Zulagen im Kampfmittelbeseitigungsdienst).
  • Änderungstarifvertrag Nr. 13 zum TVÜ-Länder vom 14.2.2026
    Der TVÜ-Länder hat nach wie vor Bedeutung für die Erhöhung individueller oder besonderer Tabellenbeträge und ehemaliger Vergütungsgruppen- und Kinderzulagen. Die entsprechenden tariflichen Festlegungen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 zum TVÜ-Länder vom 14.2.2026 wurden sowohl in den Normtext eingearbeitet als auch in der Kommentierung fortgeführt.
  • Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Pkw-Fahrer-TV-L vom 14.2.2026
    Der Pkw-Fahrer-TV-L hat Änderungen lediglich hinsichtlich seiner Tabellen erfahren, die mit dieser Ergänzungslieferung im Werk ausgetauscht werden.
  • TdL-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte
    Für die (nicht dem TV-L unterfallenden) studentischen Beschäftigten wurde in der Tarifrunde 2025/2026 erneut kein Tarifvertrag vereinbart, sondern wiederum eine schuldrechtliche Vereinbarung zu den Themen Vertragslaufzeit und Mindestentgelt getroffen. Diese Themen waren bereits Gegenstand der schuldrechtlichen Vereinbarung aus der Tarifrunde 2023, die von der Gewerkschaft ver.di im Vorfeld der Tarifrunde 2025/2026 gekündigt worden war.
    Nach der schuldrechtlichen Vereinbarung beträgt die Vertragslaufzeit unverändert in der Regel ein Jahr. In begründeten Fällen kann eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Das Stundenentgelt beträgt für studentische Hilfskräfte (ohne Abschluss) ab dem Sommersemester 2026 je Stunde mindestens 15,20 Euro und ab dem Sommersemester 2027 je Stunde mindestens 15,90 Euro.
    Die TdL ist dieser schuldrechtlichen Vereinbarung mit einer Neufassung der Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 30.3.2026 nachgekommen, in der nicht nur die vorgenannten Erhöhungen, sondern auch die neuen Beträge für die sonstigen wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ausgewiesen sind. Die Richtlinie ist abgedruckt im Anhang 2 zu § 1 TV-L im Teil II des Werkes.

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 31.08.2026 zur Verfügung.

Die Bearbeiter des Kommentars:

  • Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
  • Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein

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