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Zur neuen Version von TV-L context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.
Update-Informationen TV-L context
Stand: 131. Ergänzung, Mai 2025
- Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit
Die 131. Ergänzungslieferung zum TV-L bringt das Thema Wechselschicht- und Schichtarbeit mit einer umfassenden Neukommentierung wieder auf den aktuellen Stand. Der finanzielle Ausgleich für Erschwernisse, die mit Arbeit rund um die Uhr und mit Schichtarbeit verbunden sind, stellt Personalpraxis und Beschäftigte vor dem Hintergrund zunehmend flexibel werdender Beschäftigungsmodelle häufig vor Fragen. In der Neukommentierung zu den tariflichen Definitionen der Wechselschicht- und der Schichtarbeit in § 7 Abs. 1 und 2 TV-L sowie in der Neukommentierung zu den Zulagen für ständige und nicht ständige Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit, die in § 8 Abs. 7 und 8 TV-L geregelt sind, geben die Bearbeiter umfangreiche Hinweise unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. - Tariflicher Zusatzurlaub und Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Die Neukommentierung des § 27 TV-L erstreckt sich nicht nur auf den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit nach § 27 Abs. 2 und 3 TV-L, sondern auch auf die entsprechende Geltung beamtenrechtlicher Bestimmungen zum Zusatzurlaub gemäß § 27 Abs. 1 TV-L, ferner auf die Höchstgrenzen beim Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 4 TV-L, auf den Zusatzurlaub bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten nach fortgeltenden tariflichen Regelungen aufgrund des § 15 Abs. 3 TVÜ-Länder sowie auf den Zusatzurlaub für freigestellte Betriebs-/Personalratsmitglieder.
Die Neukommentierung des § 27 TV-L geht darüber hinaus auf den Zusatzurlaub für Menschen mit einer Behinderung nach § 208 SGB IX ein und beleuchtet insbesondere, wie sich die neuere Rechtsprechung zum Erholungsurlaub auf den tariflichen bzw. gesetzlichen Zusatzurlaub auswirkt. Dies betrifft z. B. den Wechsel des Arbeitszeitmodells im Laufe des Jahres und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, deren Erfüllung nunmehr Voraussetzung für den Verfall des Urlaubs nach dem gesetzlichen bzw. tariflichen Fristenregime ist.
Umfassend überarbeitet wurde ferner die Kommentierung zu den Sonderregelungen beim Zusatzurlaub für Nachtarbeit und nächtlichen Bereitschaftsdienst im Bereich der Ärzte nach § 27 TV-Ärzte. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf die vom TV-L abweichenden Regelungen im TV-Ärzte. Im Zusammenhang damit steht auch die partielle Überarbeitung der Definitionen zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Nachtarbeit in den Erläuterungen zu § 7 Abs. 3, 4 und 5 TV-L. - Kommentierung zu § 29 TV-L
Bei § 29 TV-L wird hinsichtlich der Freistellungen nach dem Mutterschutzgesetz den durch das Mutterschutzanpassungsgesetz vom 24.2.2025 neu geschaffenen Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt Rechnung getragen sowie bei den Hinweisen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und zum Pflegezeitgesetz auf die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 für viele Verfahrensschritte erfolgte Ersetzung des strengen Schriftformerfordernisses durch die Textform des § 126b BGB eingegangen. Die Aktualisierung der Aufstellung über die landesrechtlichen Freistellungsregelungen für Mitarbeit in der Jugendarbeit schließt diesen Komplex ab.
Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 23.06.2025 zur Verfügung.
Die Bearbeiter des Kommentars:
- Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
- Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
- Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein
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