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Zur neuen Version von TV-L context gibt es die folgenden Aktualisierungshinweise.

Update-Informationen TV-L context

Stand: 133. Ergänzung, September 2025

  • Private Telefon-, Smartphone- und Internetnutzung
    Die 133. Ergänzungslieferung zum TV-L startet bei den Vorbemerkungen vor § 3 TV-L mit einer kompletten Überarbeitung der Ausführungen zur privaten Telefon-, Smartphone- und Internetnutzung einschließlich deren Überwachung durch den Arbeitgeber sowie zum Radiohören im Dienst.
  • Anrechnung von Vorzeiten bei der Stufenfindung nach § 16 TV-L
    Insbesondere das Urteil des BAG vom 20.2.2025 – 6 AZR 108/24 –, in dem das BAG ein Ineinandergreifen und einen untrennbaren Zusammenhang der Regelungen des § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L angenommen und eine umfassende Anerken-nung von in einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis verbrachten Vorzeiten bei innerhalb einer unschädlichen Unterbrechungszeit (ProtErkl. Nr. 3 zu § 16 Abs. 2) erfolgten Wiedereinstellung durch denselben Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 2 bejaht hat, gab Veranlassung, die Ausführungen zur Anrechnung von Vorzeiten an die Rechtsprechung anzupassen.
  • Reichweite des § 25 TV-L
    Ist in einem Arbeitsvertrag nur auf den TV-L und nicht auch auf die den TV-L ergän-zenden oder ändernden Tarifverträge Bezug genommen, stellt sich immer wieder die Frage zur Reichweite arbeitsvertraglicher Verweisungen auf den TV-L hinsicht-lich der Einbeziehung der Zusatzversorgung. Die Bearbeiter weisen hierzu auf das Urteil des BAG vom 12.3.2024 – 3 AZR 150/23 – hin und nehmen dies zum Anlass, auch die Erläuterungen zur Bedeutung von Auskünften des Arbeitgebers in Bezug auf die Zusatzversorgung zu aktualisieren.
  • Zeugnis und Schriftform
    Auch wenn nach Verkündung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23.10.2024 seit dem 1.1.2025 ein Arbeitszeugnis mit Einwilligung des Beschäftigten auch in elektronischer Form erteilt werden kann, so gilt dies nicht im Geltungsbe-reich des TV-L. Bei § 35 TV-L wird ausdrücklich auf die Beibehaltung der Schrift-form für das Zeugnis hingewiesen.
  • Arbeitszeit der Lehrkräfte
    Die in Unterrichtsstunden festgelegte Arbeitszeit der Lehrkräfte richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Die Bearbeiter haben die einzelnen Regelungen nicht nur in Bezug auf die Unterrichtspflichtstunden, sondern auch im Hinblick auf Ermäßigungsstunden wegen Alter oder Schwerbehinderung bei Voll-zeit oder Teilzeit ausgewertet und gehen bei dieser Gelegenheit auch auf einige Vorgriffsstundenregelungen und die jüngst ergangenen Urteile des BVerwG vom 4.9.2025 zu der Regelung in Sachsen-Anhalt ein.
  • Entgeltordnung zum TV-L – Allgemeiner Teil
    Es folgt bei der Kommentierung zur Entgeltordnung zum TV-L eine Auswertung von Urteilen zu Teil I der Entgeltordnung, u.a. bei Beschäftigten in der elektronischen Kriminalaktenverwaltung (hier bei der Bundespolizei nach dem vergleichbaren TVöD) oder bei einem Einsatz als Wachpolizist im Objektschutz des Landes Berlin.
  • Entgeltordnung zum TV-L – Bereich Pflege
    Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz vom 15.12.2023 wurde der Katalog der Ziele der hochschulischen Pflegeausbildung in § 37 Abs. 3 PflBG um Ziele im Zu-sammenhang mit erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten von Pflegekräften ergänzt. Die Bearbeiter gehen hierauf näher ein, weisen aber auch darauf hin, dass die Ent-geltgruppen KR 7 bis KR 9 auch für Pflegefachkräfte mit einer hochschulischen Pflegeausbildung gelten, wenn diese (überwiegend) Tätigkeiten ausüben, die im Sinne der ProtErkl. Nr. 1 zu Abschnitt 1 des Teils IV der Entgeltordnung zum TV-L keine hochschulischen Tätigkeiten sind, sondern Tätigkeiten, die der sog. „Normal-pflege“ entsprechen oder einer Fachweiterbildung. Die Angaben zu landesrechtli-chen Aus- und Weiterbildungsregelungen im Bereich Pflege wurden darüber hin-aus wieder auf einen aktuellen Stand gebracht.
  • Vertragsmuster für die Geltungsbereiche von TVA-L BBiG und TVdS-L
    Die Geschäftsstelle der TdL hat im Juni 2025 die Vertragsmuster für Auszubildende bzw. dual Studierende nach dem TVA-L BBiG und TVdS-L aktualisiert. Die neu ge-fassten Muster sind wieder im Teil V/1.1 bzw. Teil V/7.1 des Werkes abgedruckt.
  • Grenzbeträge zu § 39 ATV
    Die nach den Tariferhöhungen im Bereich des TVöD zum 1.4.2025 und 1.5.2026 auch für den Bereich des TV-L maßgeblichen neuen Grenzbeträge zu § 39 ATV finden sich wieder im Teil VI/1 des Werkes.
  • Erhöhung der Motorsägenentschädigung
    Zum 1. Juli eines Jahres wird regelmäßig die Höhe der Motorsägenentschädigung nach dem TV-Forst überprüft und ggf. angepasst. Das aktualisierte Berechnungs-schema findet sich im Teil VIII/1.2 des Werkes.
  • Aktualisierung abgedruckter Gesetze
    Die Aktualisierung der Abdrucke des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflege-zeitgesetzes aufgrund der Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsge-setz vom 23.10.2024 rundet die 133. Ergänzungslieferung zum TV-L ab.

Die Vorschriftentexte (Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben) stehen auf dem Stand vom 05.08.2025 zur Verfügung.

Die Bearbeiter des Kommentars:

  • Knut Bredendiek, Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Ernst Bürger, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern
  • Markus Geyer, Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Norbert Görgens, Ministerialrat, ehemals Stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Stefan Hebler, Referent bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Joachim Jeske, Ministerialdirigent a.D. (früher im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Wilfried Kley, Verbandsgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein

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