SCHRÖDER.BECKMANN.WEBER
Beihilferecht des Bundes und der Länder
Mit der 162. Lieferung werden in einer ersten Übersicht sämtliche neuen Regelungen aus dem Bundesbeamtengesetz zur „Beihilfefiktion“ nach § 80a Abs. 1 BBG erläutert. Darüber hinaus wurde Gesetze und Vorschriften der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Plalz und Saarland auf den neuesten Stand gebracht.
Mit der vorliegenden Lieferung freut sich der Richard Boorberg Verlag, in der Nachfolge von Herrn Eyer ein neues Kommentatoren-Team präsentieren zu können, mit dem Bewährtes erhalten bleibt und die praktikable Umsetzung der BBhV in die tägliche Bearbeitungspraxis weiterhin in den Fokus genommen wird:
- Eileen Gnadt, langjährige Fachexpertin bei der Postbeamtenkrankenkasse mit Erfahrungen im Bereich der Beihilfe und den Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung,
- Silke Güttler, Teamleiterin bei der Postbeamtenkrankenkasse,
- Thomas Heinritz, Regierungsamtsrat, mit Erfahrungen im Bereich stationärer Leistungen,
- Ralf Sattler, Regierungsoberamtsrat, wird neben der Herausgeberschaft für das Gesamtwerk auch Teile der ambulanten Leistungen, für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Verfahren und für Einzelsachverhalte betreuen.
Die Bearbeiter des Kommentars
begründet von Otto Beckmann, Regierungsdirektor a.D., ehemals Bundesministerium der Finanzen
fortgeführt von Ralf Sattler (Hrsg.), Regierungsoberamtsrat
- Eileen Gnadt, Fachexpertin bei der Postbeamtenkrankenkasse
- Silke Güttler, Teamleiterin bei der Postbeamtenkrankenkasse
- Thomas Heinritz, Regierungsamtsrat
News, Vorschriften, Rechtsprechung
zum öffentlichen Dienst- und Arbeitsrecht